Verlegungsberichte per Fax, Rückfragen per WhatsApp – und die IT-Abteilung hat keine Kontrolle darüber. Rehakliniken tragen damit ein reales Haftungsrisiko. Der TI-Messenger schließt diese Lücke: sicher, DSGVO-konform und ohne Konnektor.
Warum Rehakliniken jetzt über sichere Kommunikation nachdenken sollten
Die Kommunikation in Rehakliniken folgt einem Muster, das viele Leitungskräfte kennen: Verlegungsberichte kommen per Fax, oft unvollständig. Die Rückfrage beim Sozialdienst des zuweisenden Krankenhauses landet in der Warteschleife. Therapieplanänderungen werden per Aushang kommuniziert. Und für die schnelle Abstimmung zwischen Arzt, Physiotherapeut und Pflegekraft greift das Team zum Smartphone – und nutzt WhatsApp.
Das ist kein Einzelfall. Laut einer Befragung bayerischer Rehakliniken im Rahmen des Reha-/TI-Konsil-Projekts standen drei Viertel der Einrichtungen bei ihrer Digitalisierungsstrategie noch ganz am Anfang der Umsetzung. Der DigitalRadar 2025 bestätigt: Während Akutkrankenhäuser durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) deutliche Fortschritte machen, bleibt die Digitalisierung in Rehabilitationskliniken dahinter zurück.
Der Handlungsdruck steigt trotzdem – und er kommt von mehreren Seiten gleichzeitig.
WhatsApp im Klinikalltag: Warum die schnelle Lösung teuer werden kann
WhatsApp ist in Rehakliniken weit verbreitet. Manche Einrichtungen bieten es sogar offiziell als Kontaktkanal an. Das Problem: Eine wirksame Einwilligung zur WhatsApp-Nutzung für klinische Kommunikation lässt sich rechtlich nicht erteilen – weil WhatsApps Datenschutzinformationen nicht transparent genug sind, um eine informierte Einwilligung zu ermöglichen. Hinzu kommt: Bereits die Übermittlung von Metadaten – wer wann mit wem kommuniziert hat – kann einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht begründen. Die IT-Abteilung hat keinen Zugriff, keine Kontrolle, keine Löschpflichten. Und Serverstandorte liegen außerhalb der EU.
Wer als Rehaklinik WhatsApp für die interne oder externe Kommunikation einsetzt, trägt ein reales DSGVO-Risiko – nicht nur theoretisch, sondern mit konkreten Haftungskonsequenzen für die Klinikleitung.
Drei Entwicklungen, die den Druck erhöhen
- ePA-Rollout ab 2025: Alle gesetzlich Versicherten erhalten schrittweise eine elektronische Patientenakte. Rehakliniken, die die ePA nutzen wollen, brauchen eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Wer diese Infrastruktur aufbaut, kann den TI-Messenger mit überschaubarem Zusatzaufwand einführen.
- NIS-2 seit Dezember 2025: Die EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 ist seit dem 6. Dezember 2025 in deutsches Recht umgesetzt und gilt ohne Übergangsfrist. Rehakliniken mit mehr als 50 Mitarbeitenden können als „wichtige Einrichtungen" eingestuft werden – mit der Konsequenz, dass die Geschäftsleitung persönlich haftet, wenn Informationssicherheitsanforderungen nicht erfüllt werden. Tools wie WhatsApp sind unter diesen Anforderungen keine geeignete Option. Das BSI ist zuständige Aufsichtsbehörde.
- Zuweiser-Erwartungen: Akutkrankenhäuser sind zunehmend TI-angebunden. Sozialdienste, die täglich AHB-Verlegungen koordinieren, werden Rehakliniken bevorzugen, die digital erreichbar sind. Die digitale Erreichbarkeit wird zum Wettbewerbsfaktor.
Was der TI-Messenger ist – und was er für Rehakliniken konkret bedeutet
Der TI-Messenger (TI-M) ist ein von der gematik spezifizierter und zertifizierter Instant-Messaging-Dienst für das deutsche Gesundheitswesen. Er basiert auf dem offenen Matrix-Protokoll, ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt und DSGVO-konform. Alle zugelassenen TI-Messenger sind vollständig interoperabel: Eine Rehaklinik, die Famedly nutzt, kann problemlos mit einem Akutkrankenhaus kommunizieren, das einen anderen zugelassenen TI-Messenger einsetzt.
Für Rehakliniken ist ein entscheidender technischer Punkt relevant: Der TI-Messenger benötigt keinen Konnektor und keine Kartenleser. Das macht ihn zur TI-Anwendung mit der niedrigsten Einstiegshürde – besonders relevant für Einrichtungen mit kleinen IT-Teams, die oft beim Träger und nicht direkt in der Klinik angesiedelt sind.
Die drei Ausbaustufen: Was heute verfügbar ist
Die gematik hat drei Produktvarianten des TI-Messengers definiert:
- TI-M Pro: Verfügbar seit April 2024. Ermöglicht die sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern – der primär relevante Einstieg für Rehakliniken.
- TI-M ePA: Verfügbar seit Juli 2025. Ermöglicht die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Versicherten über die ePA-App der Krankenkassen.
- TI-M Connect: Ab 2026 geplant. Soll die Integration des TI-Messengers in Drittsysteme (z.B. KIS) ermöglichen.
Ist der TI-Messenger für Rehakliniken verpflichtend?
Nein – noch nicht. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) hat seit 2021 die Grundlage für die freiwillige TI-Anbindung von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen geschaffen. Eine gesetzliche Pflicht, wie sie für Krankenhäuser und Arztpraxen gilt, existiert für Rehakliniken aktuell nicht. Dass sich das ändert, gilt in der Branche als wahrscheinlich – der BDPK (Bundesverband Deutscher Privatkliniken) und die BWKG (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft) empfehlen, die TI-Anbindung strategisch anzugehen, bevor eine Pflicht kommt.
Freiwillig bedeutet in diesem Kontext aber nicht optional: Wer heute keine TI-Anbindung aufbaut, verliert den Anschluss an digital vernetzte Zuweiser und schafft sich Compliance-Risiken, die morgen schwerer zu lösen sind.
So verändert der TI-Messenger den Reha-Alltag: 4 konkrete Szenarien
Die stärksten Argumente für den TI-Messenger in Rehakliniken sind nicht regulatorischer Natur – sie entstehen an den Kommunikationsbrüchen, die täglich Zeit kosten und Informationen verlieren lassen.
Szenario 1: AHB-Koordination zwischen Akutkrankenhaus und Rehaklinik
Problem: Der Sozialdienst des Akutkrankenhauses ruft an, landet in der Warteschleife, schickt dann einen unvollständigen Verlegungsbericht per Fax. Die Rehaklinik ruft zurück, landet erneut in der Warteschleife. Bis eine Verlegung koordiniert ist, vergehen Stunden – manchmal Tage.
Lösung: Der Sozialdienst schreibt das Belegungsmanagement der Rehaklinik direkt per TI-Messenger an. Verlegungsunterlagen kommen als Anhang. Rückfragen werden im selben Chat geklärt.
Ergebnis: Die Kommunikation ist dokumentiert, nachvollziehbar und deutlich schneller. Patienten kommen früher in die Reha – was laut BDPK nachweislich den Therapieerfolg verbessert und die Versorgungskosten senkt.
Szenario 2: Multidisziplinäre Teamkommunikation
Problem: In der neurologischen Reha arbeiten Arzt, Physiotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Psychologe und Sozialarbeiter täglich am selben Patienten. Therapieplanänderungen werden per Aushang kommuniziert oder gehen im Schichtbetrieb verloren. Für eine schnelle Rückfrage greift das Team zu WhatsApp.
Lösung: Fallbasierte Chaträume im TI-Messenger bündeln die Kommunikation aller Beteiligten zu einem Patienten. Planänderungen, Beobachtungen und Rückfragen landen an einem Ort – dokumentiert, durchsuchbar, DSGVO-konform. Sprachnachrichten ermöglichen schnelle Übergaben, auch unterwegs auf der Station.
Ergebnis: Weniger Informationsverlust bei Schichtwechseln, kürzere Abstimmungszeiten, weniger Unterbrechungen durch Telefonate. Beim Seniorendienst Rötzel – einem Pflegedienstbetreiber, der Famedly seit 2023 einsetzt – sank die Zahl der Kommunikationsbeteiligten pro Vorgang um ca. 50 %, die dokumentierte Kommunikation stieg auf ca. 90 %.
Szenario 3: Medikationsrückfragen – Dosierungsfehler verhindern
Problem: Eine Pflegekraft stellt fest, dass das Rezept für einen Patienten von dem im Medikationsplan abweicht. Der behandelnde Arzt ist nicht auf der Station. Die Rückfrage per Telefon kostet Zeit – und landet möglicherweise bei einer Auskunft aus dem Gedächtnis.
Lösung: Die Pflegekraft fotografiert das Rezept und schickt es mit einer kurzen Nachricht an den Arzt per TI-Messenger. Der Arzt antwortet innerhalb von Minuten mit einer klaren Anweisung – dokumentiert im Chat.
Ergebnis: Schnellere Klärung, nachvollziehbare Dokumentation, geringeres Fehlerrisiko. Laut einer WHO-Studie sehen 91 % der Assistenzärzte Kommunikationsprobleme als Ursache für Behandlungsfehler – sichere Kommunikationskanäle sind damit direkt patientenrelevant.
Szenario 4: Nachsorge-Koordination – Entlassbericht direkt zum Hausarzt
Problem: Nach der Entlassung aus der Rehaklinik erreicht der Entlassbericht den Hausarzt oft erst nach Wochen – per Post. Die Nachsorge beginnt mit einer Informationslücke. Rückfragen des Hausarztes landen in der Telefonzentrale der Rehaklinik.
Lösung: Die Rehaklinik schickt den Entlassbericht und Nachsorge-Empfehlungen direkt per TI-Messenger an den Hausarzt. Rückfragen werden im selben Kanal beantwortet – ohne Warteschleife, ohne Medienbruch.
Ergebnis: Die Versorgungskontinuität verbessert sich messbar. Das bayerische Pionierprojekt Reha-/TI-Konsil, das genau diese Schnittstelle adressiert, zeigt: Informationslücken lassen sich schließen und die Nachhaltigkeit der Reha stärken – wenn die Kommunikation funktioniert.
Technische Voraussetzungen: Was Ihre Rehaklinik braucht
Gute Nachricht: Kein Konnektor erforderlich
Anders als KIM oder das VSDM setzt der TI-Messenger keine Konnektor-Infrastruktur voraus. Das bedeutet: Rehakliniken, die noch keine vollständige TI-Anbindung haben, können mit dem TI-Messenger trotzdem starten – und die Infrastruktur schrittweise aufbauen. Für die Nutzung werden nur benötigt:
- Eine SMC-B Reha (Institutionskarte, beantragt über die DKTIG – nicht über die Krankenhaus-SMC-B)
- Ein eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) für Ärzte, die sich individuell registrieren
- Ein handelsübliches Endgerät: Smartphone, Tablet oder Desktop
- Eine stabile Internetverbindung
Der Zugang zur SMC-B Reha läuft über die DKTIG (Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH) – ein Schritt, den viele Rehakliniken noch nicht kennen, der aber der entscheidende erste ist.
Checkliste: Ist Ihre Rehaklinik TI-Messenger-ready?
- SMC-B Reha beantragt oder vorhanden?
- eHBA für behandelnde Ärzte vorhanden oder beantragt?
- Stabile Internetverbindung auf den relevanten Stationen?
- Datenschutzbeauftragter in den Einführungsprozess eingebunden?
- Pilotabteilung für den Start identifiziert?
- Betriebsrat informiert (bei BYOD-Nutzung)?
- TI-Messenger-Anbieter mit gematik-Zulassung ausgewählt?
Famedly – als damals erster von der gematik zugelassener TI-Messenger – unterstützt Einrichtungen bei jedem dieser Schritte. Mehr über den Famedly TI-Messenger erfahren.
In 5 Schritten zum TI-Messenger in Ihrer Rehaklinik
Best Practice für größere Einrichtungen ist ein gestuftes Vorgehen: mit einer Pilotabteilung starten, intern skalieren, dann extern vernetzen. Das reduziert das Risiko, vermeidet Doppelstrukturen und schafft interne Akzeptanz durch sichtbare Erfolge.
- Bedarfsanalyse und Pilotabteilung festlegen: Welche Abteilung kommuniziert am häufigsten sektorenübergreifend? Sozialdienst und Belegungsmanagement sind typische Kandidaten – sie koordinieren täglich AHB-Verlegungen und haben den direktesten Nutzen vom TI-Messenger.
- SMC-B Reha beantragen: Antrag über die DKTIG stellen. Gleichzeitig eHBA für die beteiligten Ärzte beantragen, falls noch nicht vorhanden.
- TI-Messenger-Anbieter auswählen: Alle gematik-zugelassenen Anbieter sind interoperabel – die Wahl hängt von Integrationsmöglichkeiten, Support und Nutzererfahrung ab. Entscheidend: Der Anbieter sollte Erfahrung mit komplexen Einrichtungen mitbringen, nicht nur mit Einzelpraxen.
- Rollout in der Pilotabteilung: Erfahrungen aus der MHH (Medizinische Hochschule Hannover) zeigen, dass die Technik selten die Hürde ist – Bürokratie und Change Management schon. Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat früh einbinden. Schnelle Piloten mit wenigen Nutzern schaffen Akzeptanz durch Nachweise, nicht durch Überzeugungsarbeit.
- Skalierung und externe Vernetzung: Nach erfolgreicher Pilotphase weitere Abteilungen anbinden. Dann externe Partner einladen: zuweisende Akutkrankenhäuser, niedergelassene Hausärzte, Nachsorge-Anbieter. Der Verzeichnisdienst (VZD FHIR-Directory) macht alle TI-Teilnehmer bundesweit auffindbar – ohne Telefonbuch, ohne manuelle Kontaktpflege.
Die MHH startete mit 8 Nutzern in der IT-Abteilung. Heute sind bereits 780 von 5.000 geplanten Nutzern produktiv – und die Dermatologie gilt intern als Vorzeigeabteilung, die anderen Teams den Weg zeigt. Weitere Erfolgsgeschichten aus dem Gesundheitswesen lesen.
Finanzierung: Was erstattet wird – und was nicht
Rehakliniken sind explizit nicht durch das KHZG förderberechtigt – das ist ein realer Unterschied zu Akutkrankenhäusern. Es gibt jedoch eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Leistungserbringerverbänden und den Kostenträgern, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist: Reha- und Vorsorgeeinrichtungen erhalten auf Antrag einen Ausgleich für Anschaffungs- und Installationskosten der TI-Infrastruktur (Konnektoren, Institutionskarten, eHealth-Kartenterminals). Der Antrag wird nach der Installation gestellt.
Was die Finanzierungsvereinbarung nicht abdeckt, sind laufende Lizenzkosten für TI-Messenger-Software. Diese sind jedoch überschaubar – und stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die DSGVO-Verstöße oder ineffiziente Kommunikationsprozesse verursachen können.
Häufige Fragen zum TI-Messenger für Rehakliniken
Ist der TI-Messenger für Rehakliniken verpflichtend?
Aktuell nein. Das PDSG ermöglicht seit 2021 die freiwillige TI-Anbindung von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen – eine gesetzliche Pflicht besteht noch nicht. Angesichts des ePA-Rollouts, der NIS-2-Anforderungen und des wachsenden Drucks durch digital vernetzte Zuweiser empfehlen Branchenverbände wie BDPK und BWKG, die TI-Anbindung strategisch anzugehen, bevor eine Pflicht kommt.
Brauchen wir für den TI-Messenger einen Konnektor?
Nein. Das ist einer der zentralen Vorteile des TI-Messengers gegenüber anderen TI-Anwendungen: Er benötigt weder Konnektor noch Kartenleser. Für den Start brauchen Sie eine SMC-B Reha (beantragt über die DKTIG), Endgeräte und eine Internetverbindung. Das macht den TI-Messenger zur TI-Anwendung mit der niedrigsten Einstiegshürde – auch für Einrichtungen mit kleinen IT-Teams.
Können wir mit Akutkrankenhäusern kommunizieren, die einen anderen TI-Messenger nutzen?
Ja. Alle von der gematik zugelassenen TI-Messenger basieren auf dem Matrix-Protokoll und sind vollständig interoperabel. Eine Rehaklinik, die Famedly nutzt, kann problemlos mit einem Akutkrankenhaus kommunizieren, das einen anderen zugelassenen Anbieter einsetzt – ohne zusätzliche Einrichtung, über das bundesweite Verzeichnis (VZD FHIR-Directory).
Was passiert mit den WhatsApp-Gruppen, die wir aktuell nutzen?
Der TI-Messenger bildet alle gängigen WhatsApp-Szenarien ab: Einzelchats, Gruppenräume, Sprachnachrichten, Dateiübertragung. Der Umstieg erfordert kein neues Nutzungsverhalten – aber er gibt der IT-Abteilung die Kontrolle zurück: zentrale Benutzerverwaltung, kein Adressbuchzugriff, BYOD-fähig, revisionssicher. Die Erfahrung aus der MHH zeigt: Sobald Ärzte und Pflegekräfte den TI-Messenger nutzen, fordern weitere Abteilungen den Zugang aktiv ein.
Betrifft uns NIS-2 als Rehaklinik?
Das hängt von der Größe Ihrer Einrichtung ab. Rehakliniken mit mehr als 50 Mitarbeitenden und entsprechendem Jahresumsatz können als „wichtige Einrichtungen" im Sinne der NIS-2-Richtlinie eingestuft werden. Das bedeutet konkrete IT-Sicherheitspflichten – und persönliche Haftung der Geschäftsleitung bei Verstößen. Im Einzelfall empfiehlt sich eine Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten oder einen spezialisierten Rechtsberater. Das BSI stellt Orientierungshilfen zur Verfügung.
Wie lange dauert die Einführung des TI-Messengers in einer Rehaklinik?
Der technische Aufwand ist überschaubar: Die Einrichtung der Cloud-Infrastruktur dauert typischerweise wenige Tage, der eigentliche IT-Aufwand für die Klinik liegt im einstelligen Stunden-Bereich. Der kritische Pfad ist die Beantragung der SMC-B Reha über die DKTIG – dieser Prozess kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen und sollte frühzeitig angestoßen werden. Wer früh beginnt, ist schnell einsatzbereit.