1. Vertragsgegenstand

1.1

Der Anbieter betreibt eine dezentrale Kommunikationssoftware für medizinische Zusammenarbeit (nachfolgend: „Softwaredienst“). Mit Hilfe des Softwaredienstes können Unternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge ihren Mitarbeitern eine digitale Lösung für die Kommunikation sowie zum Austausch von Dokumenten zur Verfügung stellen. Hierzu wird eine Webapplikation auf einem dem jeweiligen Unternehmen zugeordneten Server installiert. Nutzer können dann über den Browser oder eine für verschiedene Betriebssysteme verfügbare Mobile App auf verschiedene Funktionen des Softwaredienstes zugreifen.,Der Softwaredienst kann sowohl für die interne Kommunikation innerhalb eines Unternehmens als auch für die externe Kommunikation mit anderen Unternehmen und deren Mitarbeitern verwendet werden.

1.2

Der Anbieter stellt dem Kunden den Softwaredienst nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung.

1.3

Entgegenstehende, von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung wird nicht bereits dadurch erteilt, dass der Anbieter in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Aufträge entgegennimmt, Leistungen erbringt oder sich direkt oder indirekt auf Dokumente oder Nachrichten bezieht, welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthalten oder auf diese verweisen.

2. Softwaredienst

2.1

Für die Nutzung des Softwaredienstes ist die Installation der vom Anbieter bereitgestellten Serversoftware und Webapplikation auf einem dem Kunden zugeordneten Server erforderlich.

2.2

Im Rahmen des Softwaredienstes stellt der Anbieter dem Kunden insbesondere folgende Funktionen zur Verfügung:

2.2.1

Eine Chat-Lösung, mit der die Mitarbeiter des Kunden Textnachrichten, Bilder, Dokumente und Sprachnachrichten austauschen können.

2.2.2

Ein Aufgabenmanagement, mit dem To-Do Listen erstellt und Aufgaben organisiert werden können.

2.2.3

Die Möglichkeit, ein Organisationsprofil zu erstellen, mit dem der Kunde sich insbesondere gegenüber Nutzern, die nicht zu seinem Unternehmen gehören, präsentieren kann.

2.3

Der Softwaredienst ist unter https://famedly.com/terms/softwaredienst näher beschrieben.

3. Beschaffenheit

3.1

Die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen entsprechen der gemäß Ziff. 2 dieses Vertrages vereinbarten Beschaffenheit. Die Beschreibung des Softwaredienstes in Ziff. 2 und die Beschreibung des Softwaredienstes unter https://famedly.com/terms/softwaredienst in der jeweils bei Vertragsschluss aktuellsten Version ist abschließend, sofern die Parteien nicht ausdrücklich weitere Leistungsmerkmale vereinbaren.

3.2

Darstellungen des Softwaredienstes in öffentlichen Äußerungen (insbesondere Werbung) oder Äußerungen von Mitarbeitern des Anbieters stellen keine Angaben zur Beschaffenheit dar, es sei denn, die Geschäftsleitung des Anbieters hat dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für alle Garantien, die die Mitarbeiter des Anbieters vor Vertragsabschluss abgegeben haben.

3.3

Die Funktionen des Softwaredienstes können verbessert, erweitert, ersetzt und vom Anbieter an den technischen Fortschritt angepasst werden (nachfolgend: „fortlaufende Änderungen“). Sofern eine fortlaufende Änderung berechtigte Interessen des Kunden in erheblichem Maße beeinträchtigt (nachfolgend: „erhebliche Änderung“), ist der Kunde nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Kündigung berechtigt:

  • Hat der Anbieter den Kunden mindestens einen Monat und maximal drei Monate vor Umsetzung der geplanten fortlaufenden Änderung per Email über diese sowie den geplanten Zeitpunkt ihrer Umsetzung informiert und dabei auf das Kündigungsrecht nach vorliegender Bestimmung hingewiesen, so kann der Kunde innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung die Kündigung mit Wirkung zu dem in der Email genannten Zeitpunkt der Umsetzung erklären.
  • Ist eine Information über eine erhebliche Änderung entsprechend der vorstehenden Bestimmung unterblieben, so kann der Kunde die Kündigung innerhalb von einem Monat nach Umsetzung der fortlaufenden Änderung mit sofortiger Wirkung erklären.

3.4

Der Anbieter stellt den Softwaredienst mit der in der Anlage 1 genannten Verfügbarkeit zur Verfügung.

4. Nutzungsrechte des Kunden

4.1

Der Anbieter räumt dem Kunden während der Laufzeit vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen das einfache nicht-übertragbare Recht zur Nutzung des Softwaredienstes ein. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde das vereinbarte Nutzungsentgelt an den Anbieter gezahlt hat.

4.2

Der Kunde kann Mitarbeitern im vertraglich vereinbarten Umfang Zugriffsberechtigungen für den Softwaredienst erteilen (nachfolgend: „autorisierte Nutzer“).

4.3

Mit Registrierung eines autorisierten Nutzers für den Softwaredienst wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem autorisierten Nutzer geschlossen. Für den Nutzungsvertrag gelten die unter https://famedly.com/terms/nutzungsbedingungen abrufbaren Nutzungsbedingungen in der jeweils aktuellsten Fassung. Die Zugangsdaten für den Softwaredienst dürfen nicht mehrfach genutzt oder von mehreren Personen gleichzeitig verwendet werden. Der Kunde steht für Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Nutzer, wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein und verpflichtet sie zur vertragsgemäßen Nutzung des Softwaredienstes. Im Übrigen ist es dem Kunden untersagt, den Softwaredienst unterzulizensieren, zu lizensieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen.

4.4

Der Anbieter kann den Zugang (insbesondere Benutzernamen und Kennwörter) des Kunden zu dem Softwaredienst vorübergehend zur Schadensabwehr begrenzen oder aussetzen, wenn und soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sich eine weitere vertragswidrige Nutzung durch den Kunden, einen autorisierten Nutzer oder einen Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden nachteilig auf den Softwaredienst, andere Kunden oder Rechte Dritter in einer Weise auswirken könnte und daher ein unmittelbares Handeln zur Schadensabwehr erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über eine solche Begrenzung oder Aussetzung. Soweit die Umstände dies gestatten, wird der Kunde vorab per E-Mail informiert. Der Anbieter schränkt die Begrenzung oder Aussetzung zeitlich und in einem Umfang ein, wie es nach den Umständen des Einzelfalls vertretbar ist.

5. Vergütung

5.1

Der Anbieter stellt dem Kunden die Vergütung nach Maßgabe des Angebots in Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter die Leistungen am Ende eines jeden Monats in Rechnung.

5.2

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuersatz und -betrag wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

5.3

Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig. Die vereinbarte Vergütung wird mit Beginn eines jeden Abrechnungszeitraums fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann der Anbieter Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen, es sei denn, der Anbieter weist einen höheren Schaden nach. Weitere Rechte des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

5.4

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung ausgesetzt, es sei denn, eine solche Aussetzung ist für den Kunden unzumutbar, z.B. wenn der ausstehende Betrag relativ gering ist. Für die Dauer des Zahlungsverzugs sind Fristen und Termine zu deren Einhaltung sich der Anbieter verpflichtet hat, unterbrochen bzw. ausgesetzt.

5.5

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung (a) unbestritten oder (b) rechtskräftig festgestellt ist oder (c) mit der Forderung, gegen die der Kunde aufrechnet, wechselseitig (synallagmatisch) ist. Zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenforderung entweder (a) unbestritten, (b) rechtskräftig festgestellt oder (c) auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die Forderung.

5.6

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages erstattet der Anbieter dem Kunden die vorausbezahlte Vergütung für den Zeitraum zwischen Beendigung des Hauptvertrages und Ende des betreffenden Abrechnungszeitraumes.

6. Pflichten des Kunden

6.1

Der Kunde muss alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden, die durch die Nutzung der vom Anbieter angebotenen Leistungen verursacht werden, zu verhindern oder zu begrenzen. Dazu gehört auch die regelmäßige Sicherung von Daten, die im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Bereitstellung der Leistungen gefährdet wären.

6.2

Der Kunde unterlässt jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des Softwaredienstes zu beeinträchtigen. Der Kunde unterlässt es insbesondere, Änderungen an dem Softwaredienst vorzunehmen, die den reibungslosen Betrieb des Softwaredienstes oder andere Nutzer des Softwaredienstes beeinträchtigen können.

6.3

Der Kunde hat den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Login-Daten widerrechtlich von Dritten genutzt werden. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich geeignete Maßnahmen (etwa Sperrung des Nutzerkontos oder Änderung der Zugangsdaten) ergreifen, um eine widerrechtliche Nutzung zu verhindern bzw. abzustellen.

6.4

Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der Leistungen in dem jeweils erforderlichen Umfang selbst sowie durch entsprechende Anweisung an die autorisierten Nutzer angemessen unterstützen. Der Kunde wird insbesondere.

  • unverzüglich auf nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen hinweisen;
  • dem Anbieter alle Daten, Dateien, Schnittstellen und andere Informationen zur Verfügung stellen, die für die Leistungserbringung relevant sind;
  • alle anderen Informationen zur Verfügung stellen, die der Anbieter für die ordnungsgemäße Leistungserbringung benötigt;
  • dem Anbieter alle Daten, Dateien, Schnittstellen und andere Informationen zur Verfügung stellen, die für die Leistungserbringung relevant sind;
  • die Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch die autorisierten Nutzer sicherstellen und unverzüglich geeignete Maßnahmen (etwa Sperrung des Nutzerkontos oder Änderung der Zugangsdaten) ergreifen, um eine widerrechtliche Nutzung zu verhindern bzw. abzustellen.

6.5

Der Anbieter kann nach billigem Ermessen überprüfen, ob der Softwaredienst in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung genutzt wird. Der Kunde wird dem Anbieter auf Verlangen sämtliche hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

6.7

Der Kunde stellt den Anbieter von allen Verbindlichkeiten frei, welche den Anbieter infolge eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden oder eines autorisierten Nutzers treffen.

7. Bestehende Schutzrechte/Background-IP

7.1

Der Anbieter und der Kunde verfügen jeweils über gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie Know-How (nachfolgend: „Background-IP“).

7.2

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, erwirbt der Anbieter keine Rechte oder Anteile an Background-IP des Kunden, insbesondere

  • an der Software des Kunden;
  • an Dokumentation, Prozessen, Verfahren und sonstigen Anwendungen des Kunden sowie
  • an Kundendaten oder Kundendatenbanken.

7.3

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, erwirbt der Kunde keine Rechte oder Anteile an Background-IP des Anbieters, insbesondere

  • an der Software des Anbieters;
  • an Dokumentation, Prozessen, Verfahren und sonstigen Anwendungen des Anbieters sowie
  • an Algorithmen, Datenmodellen und Analysemethoden, Verfahren und Techniken sowie sonstigem Know-How.
8. Kundeninhalte

8.1

Sofern der Kunde oder ein autorisierter Nutzer Inhalte in den Softwaredienst einstellt oder solche Inhalte über den Softwaredienst nutzt (nachfolgend auch: „Kundeninhalte“), wird dem Anbieter das unentgeltliche und übertragbare Recht eingeräumt, diese Inhalte zum Zwecke der Leistungserbringung zu speichern, zu bearbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies für die Nutzung des Softwaredienstes erforderlich ist.

8.2

Der Kunde ist für Kundeninhalte voll verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

8.3

Der Kunde gewährleistet, dass er der bzw. der jeweilige autorisierte Nutzer alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an Kundeninhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), diese im Rahmen des Softwaredienstes zu nutzen und zu kommunizieren.

9. Geheimhaltung

9.1

Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, sowie deren Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, die ihr aufgrund dieses Vertrages bekannt werden, Dritten gegenüber – auch über die Dauer des Vertrages hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Verpflichtung gilt für die Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus bis zum Offenkundigwerden der Informationen. Weitere Anforderungen, welche sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen Vorgaben nach Ziff.  ergeben können, bleiben hiervon unberührt.

9.2

Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die den Parteien nachweislich bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, von ihnen nachweislich unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.

9.3

Die Parteien werden in geeigneter Form dafür sorgen, dass die von ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages zulässigerweise hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren.

10. Datenschutz

10.1

Soweit die vom Anbieter erbrachten Leistungen die Verarbeitung oder sonstige Behandlung personenbezogener Daten des Kunden umfassen, werden beide Parteien die geltenden Datenschutzgesetze einhalten.

10.2

Die Parteien werden in geeigneter Form dafür sorgen, dass die von ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages zulässigerweise hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren.

10.3

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Rahmen des mit jedem Nutzer vereinbarten Nutzungsvertrags verarbeitet, ist der Anbieter selbst Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

11. Gewährleistung

11.1

Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und der Softwaredienst bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt.

11.2

Geringfügige Abweichungen zwischen den erbrachten Leistungen und der vereinbarten Beschaffenheit oder eine geringfügige Beeinträchtigung ihrer Nutzbarkeit stellen keinen Mangel dar.

11.3

Der Anbieter beseitigt Sach- und Rechtsmängel nach Maßgabe von Ziff. 11.5. Für Schadensersatz wegen Mängeln gilt Ziff. 12. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

11.4

Begeht der Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Kunde dies gegenüber dem Anbieter schriftlich zu rügen und dem Anbieter eine angemessene Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer der Anbieter Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung hat oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz gilt Ziff. 12.

11.5

Der Anbieter beseitigt Mängel am Softwaredienst oder sonstigen Leistungsbestandteilen dadurch, dass der Anbieter nach eigener Wahl dem Kunden entweder einen neuen, mangelfreien Stand des Softwaredienstes oder der sonstigen Leistung zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass der Anbieter dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird der Anbieter nach eigener Wahl dem Kunden entweder (i) das Recht verschaffen, den Softwaredienst oder weitere vertragliche geschuldete Leistungen vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) den Softwaredienst oder weitere vertragliche geschuldete Leistungen ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Kunden dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) den Vertrag insoweit kündigen und dem Kunden vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 12 leisten.

11.6

Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Bereitstellung des Softwaredienstes oder einer sonstigen Leistung. Soweit der Anbieter den Softwaredienst, Teile davon oder sonstige Leistungsbestandteile verbessert oder ersetzt, tritt die Verjährung für eine solche Verbesserung oder einen solchen Ersatz mit Ablauf der Verjährungsfrist für den ursprünglich bereitgestellten Softwaredienst oder die ursprünglich erbrachte Leistung ein.

11.7

Die Gewährleistung gilt nicht:

11.7.1

soweit der Softwaredienst oder weitere Leistungsbestandteile zu Test- oder nicht produktiven Zwecken bereitgestellt werden;

11.7.2

soweit der Softwaredienst oder weitere Leistungsbestandteile für Zwecke verwendet werden, für die sie nicht bestimmt sind;

11.7.3

soweit der Kunde den Softwaredienst in einer Umgebung nutzt, die nicht für die Systemanforderungen des Softwaredienstes geeignet ist.

11.8

Soweit der Softwaredienst oder sonstige Leistungsbestandteile unentgeltlich erbracht werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der §§ 599, 600 BGB. In diesem Fall werden die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen durch diesen Vertrag nicht erweitert. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde für die Erbringung weiterer Leistungen eine Vergütung schuldet.

12. Haftungsbeschränkung

12.1

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer Garantieübernahme oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2

Der Anbieter haftet nicht, wenn die einen Schaden verursachenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das der Anbieter keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der Anbieter haftet ferner nicht für Ausfälle oder Störungen in der außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegenden technischen Infrastruktur.

12.3

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur dann, wenn der Kunde regelmäßige und ausreichende Datensicherungen durchführt und hierdurch sicherstellt, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

12.4

Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, sowie gegen Mitarbeiter oder Beauftragte des Anbieters verjähren grundsätzlich ein Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche (a), die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen oder (b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, oder (c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, oder (d) nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.5

Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer des Anbieters, auf die Aufgaben übertragen wurden.

13. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

13.1

Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus dem Angebot. Sofern im Angebot keine Laufzeit genannt ist, läuft der Vertrag zunächst fest für einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Nach Ablauf dieser Frist läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des fest vereinbarten Zeitraumes oder danach jeweils zum Kalenderquartalsende gekündigt wird.

13.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.3

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

14. Abschließende Bestimmungen

14.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung

Anlage 1 – Service-Level-Agreement

1.

Regelungsgegenstand
Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Service-Level-Agreements (SLA) konkretisieren die vom Anbieter nach dem mit dem Kunden vereinbarten Vertrag über die Nutzung von Famedly (nachfolgend: „Hauptvertrag“) geschuldeten Leistungen.

2.

Bezugssystem
Alle Leistungsangaben in diesem Service-Level-Agreement beziehen sich auf die vom Anbieter geschuldete Qualität des dem Kunden zur Nutzung angebotenen Softwaredienstes am Übergabepunkt des vom Anbieter betriebenen Datennetzes. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Anlage des Kunden selbst bleiben außer Betracht.
ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

14.2

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erfolgen in Textform, sofern nicht anders vereinbart.

14.3

Sofern nach diesem Vertrag die Schriftform vereinbart ist, ist damit das gesetzliche Schriftformerfordernis gemäß § 126 Abs. 1 BGB gewollt.

14.4

Nur die Geschäftsleitung des Anbieters ist berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag zu vereinbaren. Alle anderen vom Anbieter Bevollmächtigten im Sinne von § 54 Abs. 1 HGB sind daher in ihrer Vertretungsmacht beschränkt. Abweichungen hiervon können nur schriftlich vereinbart werden.

14.5

Der Kunde darf ohne vorherige Zustimmung des Anbieters keine Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag abtreten.

14.6

Diese Vereinbarung und ihre Auslegung sowie alle damit zusammenhängenden außervertraglichen Verpflichtungen unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Der Anbieter ist zudem berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

3.

Service Levels

3.1

Der Kunde kann für die Nutzung des Softwaredienstes zwischen den Verfügbarkeiten in den durch die Kategorien A, B, C und D definierten Zeiträumen wählen.

3.1

Stellt der Anbieter die Software nicht im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit vertragsgemäß zur Verfügung, hat der Kunde Anspruch auf Wiederherstellung der Verfügbarkeit nach Maßgabe dieses SLAs.

4.

Verfügbarkeit

4.1

Der Anbieter bietet die Nutzung des Softwaredienstes am Übergabepunkt mit der nachfolgend beschriebenen Verfügbarkeit an:

Service-Kategorie

Wochentag

Zeitraum

Service-Kategorie A

Arbeitstag (Montag bis Freitag ohne bundesweite Feiertage sowie Feiertage im Land Berlin)

9:00 bis 17:00 Uhr

Service-Kategorie B

wie Kategorie A

17:00 bis 24:00 Uhr

Service-Kategorie C

wie Kategorie A

2:00 bis 7:00 Uhr

Service-Kategorie D

Samstag

2:00 bis 24:00 Uhr

Service-Kategorie E

Sonn- und Feiertags

2:00 bis 24:00 Uhr

4.2

Außerhalb der vom Kunden beauftragten Zeiträume ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Softwaredienst zur Nutzung bereit zu stellen.

4.3

Die Verfügbarkeit ist nach folgenden Service-Kategorien definiert:

Service-Kategorie A

99 %

Service-Kategorie B

99 %

Service-Kategorie C

99 %

Service-Kategorie D

99 %

Service-Kategorie E

99 %

4.4

Die tatsächlich erreichte Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage des auf die jeweilige Service-Kategorie entfallenden Zeitraums auf täglicher Basis. Der Softwaredienst ist verfügbar, wenn auf ihn in dem jeweiligen Zeitraum entsprechend dem dazu vereinbarten prozentualen Anteil zugegriffen werden konnte.

4.4

Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten dem Anbieter nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind

Planmäßige Wartungsarbeiten und Datensicherungen werden nach vorheriger Ankündigung in der Zeit von 0:00 bis 2:00 Uhr durchgeführt. In dieser Zeit ist ein Betrieb nicht möglich.

4.6

Der Kunde übernimmt es als Obliegenheit, Beeinträchtigungen der Softwarenutzung dem Anbieter zu melden. Der Anbieter wird sich bemühen, die Beeinträchtigungen unverzüglich zu beseitigen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Software besteht nicht, soweit die vereinbarte Verfügbarkeit gewährleistet ist.

5

Prioritäten

Entsprechen die Leistungen des Anbieters nicht den nach diesem Service-Level-Agreement festgelegten Werten, so soll der Anbieter im Falle der Beeinträchtigung sowohl der Verfügbarkeit als auch der Leistungsqualität, zunächst die Verfügbarkeit der Leistungen, dann den geschuldeten Datendurchsatz, das Antwortzeitverhalten, die Paketverzögerung und schließlich die Paketverlustrate wiederherstellen.

6

Störungsmeldung, Wiederherstellung der Leistungen

6.1

Der Kunde kann die Nichteinhaltung der Verfügbarkeit als Störung melden.

6.2

Der Kunde wird Meldungen zu Störungen, die nach diesem SLA behandelt werden sollen, wie folgt melden:

Telefonisch: +49.030.9599896.41
Per Mail: info@famedly.de

6.2

Der Kunde übernimmt es als Obliegenheit, Beeinträchtigungen der Softwarenutzung dem Anbieter zu melden. Der Anbieter wird sich bemühen, die Beeinträchtigungen unverzüglich zu beseitigen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Software besteht nicht, soweit die vereinbarte Verfügbarkeit gewährleistet ist.

6.2

Der Kunde übernimmt es als Obliegenheit, Beeinträchtigungen der Softwarenutzung dem Anbieter zu melden. Der Anbieter wird sich bemühen, die Beeinträchtigungen unverzüglich zu beseitigen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Software besteht nicht, soweit die vereinbarte Verfügbarkeit gewährleistet ist.

6.3

Störungsmeldungen können zu folgenden Servicezeiten erfolgen:

Service-Kategorie

Wochentag

Zeitraum

Service-Kategorie A

Arbeitstag (Montag bis Freitag ohne bundesweite Feiertage sowie Feiertage im Land Berlin)

9:00 bis 17:00 Uhr

Service-Kategorie B

wie Kategorie A

17:00 bis 24:00 Uhr

Service-Kategorie C

wie Kategorie A

2:00 bis 7:00 Uhr

Service-Kategorie D

Samstag

2:00 bis 24:00 Uhr

Service-Kategorie E

Sonn- und Feiertags

2:00 bis 24:00 Uhr

6.4

Der Kunde wird Meldungen zu Störungen, die nach diesem SLA behandelt werden sollen, nur durch die hierzu geschulten und autorisierten Mitarbeiter abgeben. Meldet der Kunde eine Störung, so wird er dem Anbieter die Beschreibung der Störung gemäß Ziff. 6.5 angeben. Bei der Meldung der Störung hat der Kunde anzugeben, welche Personen dem Anbieter als Ansprechpartner beim Kunden für diese Störung zur Verfügung stehen und wie sie telefonisch zu erreichen sind. Die Ansprechpartner sind so zu benennen, dass der Anbieter sich während der Dauer der Störung zumindest innerhalb der Geschäftszeiten des Kunden stets und unmittelbar an einen der benannten Ansprechpartner wenden kann. Anbieters zum Erbringen der Services verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc);

6.5

Störungen, die den Regelungen dieses SLA unterliegen, werden wie folgt klassifiziert:

I.
dringend
Totalausfall, durch den die Qualität der Leistung des Anbieters derart beeinträchtigt ist, dass die vertragsgemäße Nutzung des Softwaredienstes ausgeschlossen oder ganz erheblich eingeschränkt ist; Wesentliche Fehlfunktionen die zu einem Verlust/Ausfall sämtlicher oder wesentlicher Komponenten bzw. Daten führen und die alle oder nahezu alle Endnutzer betreffen
R = 60 min
II.
hoch
Teilsysteme oder Kernfunktionalitäten des Softwaredienstes stehen nicht zur Verfügung; die vertragsgemäße Nutzung des Softwaredienstes ist eingeschränkt oder behindert; ein erheblicher Teil der Endnutzer ist betroffen
R = 120 min
III.
niedrig
Einzelne Funktionalität des Softwaredienstes steht nicht zur Verfügung; die vertragsgemäße Nutzung des Softwaredienstes ist unerheblich eingeschränkt oder behindert; nur einzelne Endnutzer sind betroffen.
R = 360 min

6.6

Erreicht die Störung eine höhere Prioritätsstufe, so hat der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die Reaktionszeit berechnet sich vom Eingang der Störungsmeldung des Kunden beim Anbieter an. Die Reaktionszeit läuft ausschließlich während der Servicezeiten des Anbieters (Ziff. 6.3). Maßgebend für die Zuordnung einer Störung zu einer Störungsklasse ist das Vorliegen der in der Störungs-Beschreibung angegebenen Merkmale.

6.7

Der Anbieter verpflichtet sich, bei Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung des Kunden spätestens innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten mit der Analyse und möglichst schon mit der Beseitigung der Störung zu beginnen. Die Arbeiten zur Störungsbeseitigung erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten des Anbieters unter Beachtung seiner vertraglichen Pflichten. Ein Anspruch auf die Beseitigung der Störung innerhalb einer bestimmten Zeit folgt aus der Vereinbarung der Reaktionszeiten nicht.

6.8

Eine vom Anbieter zu behebende Störung liegt nicht vor bei Beeinträchtigungen der Datenübertragung außerhalb des vom Anbieter betriebenen Datennetzes, z.B. durch Leitungsausfall oder -störung bei anderen Anbietern oder Telekommunikationsanbietern, oder einer vertragswidrigen Inanspruchnahme der bereitgestellten Systemkapazitäten, z.B. durch eine überhöhte Zahl der Zugriffe durch den Kunden.

6.9

Die Behandlung von Störungen, die nicht in Ziff. 6.5 definiert sind, richtet sich allein nach dem Hauptvertrag.

7

Geltendmachung der Ansprüche

Dem Kunden stehen die Rechte nach den Ziff. 8 und 9 nur dann zu, wenn er ihre Geltendmachung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Auftritt der Störung dem Anbieter schriftlich anzeigt.

8

Geltendmachung der Ansprüche

8.1

Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, ohne sie zu verdrängen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die ihm zustehenden Rechte wegen der Nichtgewährung der Softwarenutzung und der Pflichtverletzung bei der Durchführung der Service-Leistungen geltend zu machen. Macht er diese Rechte geltend, kann er die nachfolgenden Rechte nur in einem hierüber hinausgehenden Umfang geltend machen.

8.2

Für die Zeit, für die eine Störung der Priorität I vorliegt, ist der Kunde von der Entrichtung des für die Überlassung der Software vereinbarten Entgelts befreit.

8.3

Für die Zeit, für die eine Störung der Priorität II oder III vorliegt, ist der Kunde von der Entrichtung des Entgeltes für die Überlassung der Software in Höhe von 80 % befreit, es sei denn, er kann nachweisen, dass aufgrund der Mängelhaftungsverpflichtung des Anbieters eine darüber hinausgehende Befreiung von seiner Vergütungspflicht eingetreten ist.

9

Kündigung

Treten innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen drei Störungen der Priorität I oder acht Störungen der Priorität II auf, so kann der Kunde den ASP-Vertrag mit einer von ihm zu bestimmenden Auslauffrist von bis zu acht Wochen kündigen.

8

Vergütung

8.2

Für die Zeit, für die eine Störung der Priorität I vorliegt, ist der Kunde von der Entrichtung des für die Überlassung der Software vereinbarten Entgelts befreit.

8.2

Für die Zeit, für die eine Störung der Priorität I vorliegt, ist der Kunde von der Entrichtung des für die Überlassung der Software vereinbarten Entgelts befreit.

8.2

Für die Zeit, für die eine Störung der Priorität I vorliegt, ist der Kunde von der Entrichtung des für die Überlassung der Software vereinbarten Entgelts befreit.


15. Abschließende Bestimmungen