Dank des TI-Messenger konnten wir in der Zusammenarbeit mit der Elbdiakonie Rezeptanfragen und Medikationsabstimmungen in unter 10 Minuten klären.
Markus Schmitz-Hübsch
Lincoln-Apotheke
“Gerade in unserem optischen Fach Dermatologie, sind fotografische Dokumentation und Verlaufskontrollen essentiell. Mit dem TI-Messenger wird dies um die datenschutzkonforme Möglichkeit der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation erweitert und spart so potenziell Zeit für Patientinnen und Patienten ein, die die Möglichkeit dieses digitalen Tools dankbar annehmen - schnell und unkompliziert!”
"Wenn Sie gut mit WhatsApp zurechtkommen, dann auch mit Famedly. Der Messenger ist genauso intuitiv, dafür aber sicher und datenschutzkonform. Die Abstimmung in unserem Pflegeteam läuft jetzt viel schneller und wir sparen uns viele zeitraubende Telefonate und Rücksprachen. Zudem erfüllt Famedly bereits jetzt alle Voraussetzungen der Telematikinfrastruktur."
Tim Scheipers
Geschäftsführer, Pflegedienst Mobilé Steinfurt
"Dank Famedly können wir sicher und datenschutzkonform mit mehreren Pflegeteams bzw. Personen gleichzeitig kommunizieren. Dies spart uns Zeit und verbessert die Zusammenarbeit durch den schnellen Austausch wichtiger Informationen."
“Nach dem Hacker-Angriff waren wir über Nacht in der Kommunikation wieder analog. Der Messenger in der Cloud wird uns ermöglichen, die interne Kommunikation nahtlos aufrechtzuerhalten und unsere Geschäftskontinuität zu sichern. Er ist einfach zu bedienen, erfüllt höchste Sicherheitsstandards und gibt uns das Vertrauen, auch in Krisenzeiten optimal vorbereitet zu sein.”
Dr. med. Michael von Wagner
Chief Medical Informatics Officer, CHU de Francfort
„Famedly ist unser Entwicklungspartner für den Apotheken-Messenger. Dabei bauen wir auf den Matrix-Messenger von Famedly auf. Wir haben fast 18.000 Apotheken in Deutschland mit dem Messenger ausgestattet. Wir als GEDISA schätzen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und kontinuierliche Unterstützung während unseres Projektes.“
Sören Friedrich
Geschäftsführer, GEDISA
„Mit Famedly sparen wir 5-fach Zeit, indem wir Informationen einfach, sicher und direkt, an die richtige Person übertragen können. Ein Game-Changer für die Pflegekommunikation.“
Kai Käßhöfer
Geschäftsführer, Clinique SMR Karlsruhe
„Es war uns wichtig, auf einen Messenger zu setzen, der unseren Anforderungen entspricht. Mit Famedly konnten wir alle Anforderungen erfüllen, sowohl in Bezug auf die intuitive und sichere Bedienung als auch auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur.“
Moritz Zumwalde
Prozessmanager, Service de soins Cologne
TIM Beschaffung beschleunigen
Gerne zeigen wir Ihnen unverbindlich auf, wie sich das konkret auf Ihr TI-Messenger (TIM) Vorhaben anwenden lässt.
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Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Milliardenbereich – doch starre Vergaberegeln bremsen die Umsetzung, gerade bei IT- und Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen. Mit dem neuen Vergabebeschleunigungsgesetz und begleitenden Erleichterungen für Start-ups ändert sich das seit 1. Juli 2026 grundlegend. Wir erklären, was das für Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen konkret bedeutet.
Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge im Milliardenbereich – doch starre Vergaberegeln bremsen die Umsetzung, gerade bei IT- und Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen. Mit dem neuen Vergabebeschleunigungsgesetz und begleitenden Erleichterungen für Start-ups ändert sich das seit 1. Juli 2026 grundlegend. Wir erklären, was das für Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen konkret bedeutet.
Das Thema kurz und kompakt
Vergabebeschleunigungsgesetz seit 1. Juli 2026 in Kraft
Direktauftragswertgrenze steigt auf 50.000 € (Bund)
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € möglich
Gesamtvergabe statt Einzelausschreibung bei dringenden Vorhaben erlaubt
Kürzere Vorlaufzeiten für IT-Beschaffungen in Kliniken und öffentlichen Einrichtungen
Neues Vergaberecht: Warum öffentliche Einrichtungen jetzt schneller digitalisieren können
Bislang lag die Wertgrenze für Direktaufträge öffentlicher Einrichtungen bei lediglich 15.000 Euro (netto). Jede Anschaffung oberhalb dieser Schwelle, ob neue Software, ein Kommunikationssystem oder andere IT-Investitionen, musste ein vollständiges Vergabeverfahren durchlaufen: europaweite Ausschreibung, Teilnahmewettbewerb, monatelange Vorlaufzeit. Für viele Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen bedeutete das einen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum eigentlichen Beschaffungsgegenstand stand. Genau hier setzt das neue Vergabebeschleunigungsgesetz an.
Warum das Vergaberecht bislang ein Hemmschuh war
Wer schon einmal versucht hat, in einer öffentlichen Einrichtung ein neues digitales Kommunikationssystem einzuführen, kennt das Problem: Zwischen der Erkenntnis "Wir brauchen eine sichere Alternative zu WhatsApp und Fax" und dem tatsächlichen Rollout liegen oft Monate. Nicht wegen der Komplexität der Softwarelösungen, sondern wegen des Verfahrens. Jede Leistung wird einzeln ausgeschrieben, Nachweispflichten summieren sich, und selbst kleinere Anschaffungen durchlaufen dieselben aufwändigen Prozesse wie milliardenschwere Bauprojekte.
Öffentliche Aufträge mit einem jährlichen Auftragsvolumen von vielen Milliarden Euro sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, der wichtige Investitionsanreize für Unternehmen setzt. Genau deshalb hat die Bundesregierung das Verfahren jetzt grundlegend überarbeitet, mit dem erklärten Ziel, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten.
Was sich konkret ändert
Weniger Verfahren durch höhere Wertgrenzen
Das Gesetz erhöht die Direktauftragswertgrenze für Aufträge des Bundes auf 50.000 Euro. Bis zu diesem Betrag ist künftig kein Bieterverfahren zwischen mehreren Unternehmen mehr notwendig, ein Direktauftrag reicht aus. Für viele Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen, etwa die Einführung eines TI-Messengers in einer einzelnen Abteilung oder Pilotphase, kann das den Unterschied zwischen "Projekt startet in Wochen" und "Projekt startet in Monaten" ausmachen.
Die 100.000-Euro-Grenze für Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb gilt dabei nicht nur für Start-ups, sondern generell für alle Auftraggeber und Liefer- bzw. Dienstleistungen. Ein wichtiger Unterschied zur bisherigen Rechtslage, in der ein solches Verfahren nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig war.
Ergänzend hat das Kabinett zwei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die speziell auf junge Unternehmen zielen: Start-ups in den ersten vier Jahren nach Gründung können künftig per Direktauftrag bis 100.000 Euro beauftragt werden, ganz ohne Vergabeverfahren. Befindet sich das Start-up in den ersten acht Jahren nach Gründung, ist sogar eine Verhandlungsvergabe mit nur einem einzigen Unternehmen bis zum EU-Schwellenwert möglich, vorausgesetzt die Leistung hat innovativen Charakter. Das senkt die Einstiegshürde für innovative, spezialisierte Anbieter im Vergleich zu etablierten Großanbietern deutlich.
Gesamtvergabe statt Einzelausschreibung – wo Tempo zählt
Der sogenannte Losgrundsatz bleibt erhalten, weil er kleine und mittlere Unternehmen schützt. Für Vorhaben mit besonderer Dringlichkeit, etwa im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz oder bei sicherheitsrelevanten Bedarfen, erlaubt das Gesetz künftig aber unter bestimmten Bedingungen eine Gesamtvergabe. Zusammengehörige Leistungen müssen dann nicht mehr zwingend einzeln ausgeschrieben werden, was komplexe IT- und Infrastrukturprojekte spürbar beschleunigen kann.
Weniger Bürokratie im Verfahren selbst
Zusätzlich reduziert das Gesetz Nachweispflichten, stärkt Eigenerklärungen der Unternehmen, beschleunigt Nachprüfungsverfahren und erlaubt mehr elektronische Kommunikation während der Vergabe. In der Praxis heißt das: weniger Papierkram auf beiden Seiten, sowohl bei der Vergabestelle als auch beim Anbieter.
Was das für Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen bedeutet
Für Kliniken, Klinikverbünde, MVZs und andere öffentliche Träger im Gesundheitswesen öffnet das neue Recht mehrere Wege, digitale Projekte schneller umzusetzen:
Vorhaben
Bisher
Jetzt möglich
Pilotprojekt in einer Abteilung
Vergabeverfahren bereits ab 15.000 € erforderlich.
Direktauftrag bis 50.000 € ohne förmliches Verfahren.
Beschaffung von Kommunikationssoftware
Teilnahmewettbewerb zwingend vorgeschrieben.
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 € möglich.
Mehrere zusammengehörige IT-Leistungen
Zwingend einzeln ausgeschrieben, unabhängig vom Zusammenhang.
Gesamtvergabe bei entsprechender Dringlichkeit möglich.
Gerade für Häuser, die TI-Anwendungen wie einen zertifizierten Messenger einführen wollen, kann das bedeuten: Statt ein Jahr auf den Abschluss eines Vergabeverfahrens zu warten, lässt sich ein Pilotprojekt unter Umständen deutlich schneller starten, vorausgesetzt, die Beschaffungsstelle kennt die neuen Spielräume und nutzt sie gezielt.
Fazit
Das Vergabebeschleunigungsgesetz ändert nicht, was öffentliche Einrichtungen beschaffen dürfen, aber es verändert erheblich, wie schnell und mit wie viel Aufwand sie das tun können. Höhere Wertgrenzen, erleichterte Verhandlungsvergaben und die Möglichkeit zur Gesamtvergabe schaffen mehr Handlungsspielraum gerade für die Digitalisierungsvorhaben, die bislang an starren Verfahren hängen blieben. Für Krankenhäuser und andere Träger im Gesundheitswesen lohnt sich jetzt ein genauer Blick darauf, welcher Beschaffungsweg für das eigene Vorhaben tatsächlich der schnellste ist.
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FAQ
1. Ab wann gilt das neue Vergaberecht?
Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten, ebenso wie die beiden ergänzenden Verwaltungsvorschriften zur Start-up-Förderung.
2. Gilt die neue Direktauftragswertgrenze von 50.000 Euro auch für Länder und Kommunen?
Die im Gesetz verankerte Erhöhung bezieht sich auf Aufträge des Bundes. Länder und Kommunen haben teilweise eigene Wertgrenzen – hier lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Landesvergabeordnungen.
3.Was ändert sich konkret für kleinere IT-Beschaffungen im Krankenhaus?
Vor allem die neue Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bis 100.000 Euro erleichtert die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen wie Software erheblich, da kein aufwändiger Teilnahmewettbewerb mehr vorausgesetzt wird.
4. Bleibt der Losgrundsatz bestehen?
Ja. Der Grundsatz, Leistungen einzeln auszuschreiben, bleibt zum Schutz des Mittelstands erhalten. Nur bei besonderer Dringlichkeit – etwa im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur – ist unter bestimmten Bedingungen eine Gesamtvergabe möglich.
5. Wann wird das Gesetz überprüft?
Eine Evaluierung ist für 2027 vorgesehen.
6. Betrifft das auch die Beschaffung eines TI-Messengers?
Ja, gerade bei Pilotprojekten oder Beschaffungen im mittleren Wertbereich können die neuen Wertgrenzen und Verfahrenserleichterungen die Einführungszeit spürbar verkürzen.
Als Arzt erlebte Dr. Phillipp Kurtz den analogen Klinikalltag. Heute hilft er als Famedly-CEO der gesamten Branche bei der sicheren und interoperablen Kommunikation.
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